Aktuelles

Handhabung Ausbauasphalt

29. Juni 2022

Mit der Aktualierung der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) ist es nun offiziell: Ausbauasphalt mit mehr als 250 mg PAK/kg Asphalt darf neu noch bis Ende 2027 auf einer Deponie Typ E abgelagert werden. Für Ausbauasphalt mit bis zu 250 mg PAK/kg Asphalt besteht bis dann die Möglichkeit der Ablagerung auf einer Deponie Typ B - wobei die Wiederverwertung wenn irgendwie möglich selbstverständlich der Ablagerung vorzuziehen ist.

Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie in der Datei.

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